ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der angebotenen Leistungen von der Banana Marketing OG. Firmenbuchnummer: 668882 a, Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz (Stand 21.08.2026)
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Banana Marketing OG. (im Folgenden „Agentur“) erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindliches Erstgespräch zwischen der Agentur und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn ein von der Agentur schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollem Umfang schriftlich oder per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
2.4 Die Agentur bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO), der bezahlten Suchmaschinen-Werbung (SEA), Meta Ads (Facebook und Instagram), Social Media Ads, Display-Werbung, Remarketing sowie weitere Formen von Online-Werbung an. Im Zuge der Leistungserbringung schuldet die Agentur ausschließlich die Planung, Durchführung, Betreuung und Optimierung von Maßnahmen, welche nach Erfahrung der Agentur geeignet sind, einen positiven Einfluss auf Reichweite, Sichtbarkeit, Werbeergebnisse und/oder Suchmaschinenergebnisse (Rankings) zu haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Interaktionen, Klickzahlen, Conversion Rates, Umsatzsteigerungen noch sonstige konkrete wirtschaftliche Erfolge garantiert werden können.
2.4.1 Social-Media-Kanäle und Betreuung: Bei Leistungen im Bereich Social Media (insbesondere Social Media Ads, laufende Account-Betreuung, Content-Erstellung und -Veröffentlichung) wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Betreiber von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta/Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok u. a.) eigene Nutzungs-, Werbe- und Gemeinschaftsrichtlinien anwenden. Diese Plattformbetreiber behalten sich vor, Inhalte, Werbeanzeigen oder Accounts jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, einzuschränken, abzulehnen, zu entfernen oder zu sperren. Die Plattformbetreiber sind nicht verpflichtet, Inhalte dauerhaft oder überhaupt zu veröffentlichen bzw. an Nutzer auszuspielen. Insbesondere kann es aufgrund automatisierter Prüfmechanismen, interner Richtlinien, Richtlinienänderungen oder aufgrund von Meldungen Dritter zu vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen oder Sperren von Inhalten oder Accounts kommen. Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Richtlinien der Plattformbetreiber, auf deren Anwendung und Auslegung sie keinen Einfluss hat. Trotz sorgfältiger und richtlinienkonformer Umsetzung kann daher nicht gewährleistet werden, dass Kampagnen, Inhalte oder Accounts jederzeit uneingeschränkt verfügbar sind. Die Agentur haftet nicht für Folgen solcher Maßnahmen, insbesondere nicht für Einschränkungen der Reichweite, der Sichtbarkeit oder der Nutzungsmöglichkeit der betroffenen Accounts oder Inhalte.
2.5 Leistungen im Rahmen der Pflege und Wartung von Webseiten umfassen die Aktualisierung und Überprüfung von WordPress sowie der auf der jeweiligen Webpräsenz eingesetzten Plugins. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Störungen, Einschränkungen oder Schäden, die durch fehlerhafte Software (z. B. CMS-Systeme, Plugins) verursacht werden, sofern diese nicht durch die Agentur selbst verschuldet sind.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Webdesignvertrages aus wichtigem Grund.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4 Jegliche Termine die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind (Start-Termin, Feedbackrunden, Übergabegespräch, etc.) werden entweder telefonisch oder via Video-Meeting abgehalten. Auf Anfrage kann die Agentur auch Termine beim Kunden vor Ort machen. Ab einer Anfahrt von mehr als 12 Km wird diese mit einer Pauschale von € 90,00 plus € 2,00 pro zurückgelegten Kilometer verrechnet.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Stornogebühren für Kurse
6.1 Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Beginn des Kurses sind 50% der Kosten zu bezahlen. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Stornierungen sind schriftlich zu machen. Als Storno gilt jeder Rücktritt an der Teilnahme am Kurs, auch verursacht durch Krankheit und Verschiebung. Die Agentur bietet jedoch zumindest einen Ersatztermin an. Im Falle einer kurzfristigen Verschiebung durch die Agentur wird auch ein Ersatztermin angeboten.
Im Falle einer Absage eines Kurses werden bereits bezahlte Gebühren umgehend rücküberwiesen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Honorar
7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
7.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
7.4 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
8.2 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten Projektpreises fällig. (Rechnung zahlbar bei Erhalt). Die verbleibenden Zahlungen erfolgen jeweils am 1. des Folgemonats (Rechnung zahlbar bei Erhalt).
8.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.5 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.6 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur auf eigene Verantwortung und Haftung des Kunden und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10. Kennzeichnung
10.1 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
12. Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Darunter fallen beispielsweise auch Wartungsarbeiten an der Webseite die durch den Kunden oder einen Dritten durchgeführt wurden. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Kunde allein für den Inhalt verantwortlich. Für Störungen, Limitierungen und Schäden, die auf Grund des Webhostings oder durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von der Agentur stammen, wird von der Agentur keine Haftung übernommen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich.
12.4 Sofern zwischen den Parteien Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart sind, beschränken sich diese ausschließlich auf die individuell laut Angebot festgelegten Leistungen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung zur permanenten Überwachung, Absicherung oder Gewährleistung der vollständigen Sicherheit der Website besteht nicht. Unabhängig davon ist die Agentur nicht verantwortlich für Sicherheitslücken oder Schäden, die durch die Nutzung, den Betrieb oder die Verwendung veralteter oder fehlerhafter Software, Plugins, Themes, Frameworks oder sonstiger Komponenten von Dritten entstehen und von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken (z. B. Hacking, Schadsoftware, Datenmanipulation) ausgenutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Wartungs- oder Pflegevertrag besteht. Eine Haftung der Agentur besteht ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
12.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Besondere Bestimmungen für die Sichtbarkeits-Schmiede
13.1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vorrang
13.1.1 Die Bestimmungen dieses Punktes 13 gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und den Teilnehmern der von der Agentur betriebenen Mitgliedschaft „Sichtbarkeits-Schmiede“ (im Folgenden „Mitgliedschaft“, der jeweilige Teilnehmer im Folgenden „Mitglied“) sowie für die Teilnahme an den damit im Zusammenhang stehenden unentgeltlichen Vorstufen, insbesondere Netzwerktreffen, Schmiede-Anwärter-Gruppe sowie Testphase.
13.1.2 Als „Plattform“ im Sinne dieses Punktes 13 gilt der unter https://app.alfima.com/ abrufbare Mitgliederbereich einschließlich eines allfälligen Nachfolgedienstes.
13.1.3 Die Bestimmungen dieses Punktes 13 gehen den übrigen Bestimmungen dieser AGB im Falle eines Widerspruchs vor. Punkt 6 (Stornogebühren für Kurse) findet auf die Mitgliedschaft keine Anwendung.
13.2 Adressatenkreis
13.2.1 Das Angebot der Mitgliedschaft richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Mit der Anmeldung erklärt das Mitglied verbindlich, den Vertrag im Rahmen des Betriebes seines Unternehmens abzuschließen.
13.2.2 Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Kommt ein solcher entgegen Punkt 13.2.1 dennoch zustande, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
13.3 Vertragsabschluss, Testphase
13.3.1 Die Anmeldung erfolgt über die von der Agentur bereitgestellten Anmeldeformulare oder über die Plattform und stellt ein verbindliches Angebot des Mitglieds auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Agentur, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform, zustande. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
13.3.2 Wird eine unentgeltliche Testphase eingeräumt, endet diese mit Ablauf des jeweils bekannt gegebenen Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Ein Übergang in eine entgeltliche Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich durch aktive Buchung der Mitgliedschaft durch das Mitglied über die Plattform. Eine automatische Umwandlung der Testphase in ein entgeltliches Vertragsverhältnis findet nicht statt.
13.4 Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung
13.4.1 Der Mitgliedschaftsvertrag wird als Dauerschuldverhältnis auf die bestimmte Dauer von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht bis zum Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode gekündigt wird. Eine Kündigung ist ab Vertragsbeginn jederzeit bis zu diesem Zeitpunkt zulässig.
13.4.2 Die Kündigung ist ausschließlich über die im Mitgliederbereich der Plattform bereitgestellte Kündigungsfunktion zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Kündigung über die Plattform ausgelöst wurde.
13.4.3 Ist die Kündigungsfunktion nachweislich nicht verfügbar, kann die Kündigung ersatzweise mittels E-Mail an office@banana-marketing.net erklärt werden.
13.4.4 Das Recht beider Vertragsteile zur Auflösung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 5 bleibt unberührt.
13.5 Entgelt und Zahlungsbedingungen
13.5.1 Das Entgelt für die Mitgliedschaft ist als Jahresentgelt ausgestaltet und im Vorhinein für die gesamte Vertragsperiode zur Zahlung fällig. Eine Entrichtung in Raten oder monatlichen Teilbeträgen wird nicht angeboten. Das Entgelt für eine Verlängerungsperiode wird mit deren Beginn fällig.
13.5.2 Die Agentur ist berechtigt, das Entgelt für Verlängerungsperioden anzupassen. Eine solche Anpassung ist dem Mitglied spätestens acht Wochen vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode bekannt zu geben. Das Mitglied ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode zu kündigen.
13.5.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts wegen Nichtinanspruchnahme der Leistungen besteht nicht. Im Übrigen findet Punkt 8 sinngemäß Anwendung.
13.6 Rücktrittsrecht
13.6.1 Da sich die Mitgliedschaft gemäß Punkt 13.2 ausschließlich an Unternehmer richtet, findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) keine Anwendung. Ein Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des FAGG besteht daher nicht. Eine vertragliche Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantie wird nicht eingeräumt.
13.6.2 Vorsorglich und für den Fall, dass die Verbrauchereigenschaft eines Mitglieds entgegen Punkt 13.2 dennoch vorliegen sollte, gilt: Das Mitglied verlangt ausdrücklich, dass die Agentur mit der Bereitstellung der nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es mit Beginn der Vertragserfüllung ein allfälliges Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 11 FAGG verliert. Mit der Freischaltung erhält das Mitglied unmittelbaren Zugang zu sämtlichen digitalen Inhalten der Mitgliedschaft.
13.7 Leistungsumfang, Ausschluss eines Erfolgsversprechens
13.7.1 Gegenstand der Leistungspflicht der Agentur ist ausschließlich die Bereitstellung der jeweils beschriebenen Formate, Inhalte sowie Zugänge. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder bestimmte Teilnehmerzahlen, Anfragen, Reichweiten, Umsätze noch sonstige konkrete wirtschaftliche Ergebnisse zugesagt oder gewährleistet werden.
13.7.2 Die Agentur erbringt keine Leistungen der Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne gesetzlich geregelter Beratungsberufe. Die Umsetzung der vermittelten Inhalte erfolgt ausschließlich im eigenen Verantwortungsbereich sowie auf eigenes Risiko des Mitglieds.
13.8 Änderungsvorbehalt hinsichtlich Inhalten und Formaten
13.8.1 Die Agentur behält sich vor, Inhalte, Termine, Formate sowie die eingesetzten Plattformen weiterzuentwickeln, zu ändern oder durch gleichwertige zu ersetzen, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Mitgliedschaft gewahrt bleibt.
13.8.2 Die Agentur ist berechtigt, einzelne Termine abzusagen oder zu verschieben. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Einzeltermine besteht nicht.
13.9 Plattformen Dritter, Verfügbarkeit
13.9.1 Die Leistungserbringung erfolgt unter Heranziehung von Plattformen Dritter, insbesondere Mitgliederbereich, Videokonferenzdienste sowie Messengerdienste. Auf deren Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen sowie auf Änderungen durch die jeweiligen Anbieter hat die Agentur keinen Einfluss.
13.9.2 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattformen wird nicht geschuldet. Punkt 2.4.1 findet sinngemäß Anwendung. Die Herstellung sowie Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Mitglieds obliegt diesem selbst.
13.10 Zugangsberechtigung, Nutzungsrechte
13.10.1 Die Zugangsberechtigung ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
13.10.2 Sämtliche im Rahmen der Mitgliedschaft bereitgestellten Inhalte, insbesondere Playbook, Vorlagen, Aufzeichnungen sowie Präsentationen, unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Das Mitglied erwirbt für die Dauer der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares sowie nicht ausschließliches Werknutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Unternehmen.
13.10.3 Die Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung, öffentliche Zurverfügungstellung sowie die Verwertung im Rahmen eigener entgeltlicher Angebote bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Punkt 9 findet im Übrigen sinngemäß Anwendung.
13.11 Verschwiegenheit, Aufzeichnungen
13.11.1 Im Rahmen der Mitgliedschaft werden Informationen über interne Geschäftszahlen, Strategien sowie persönliche Umstände ausgetauscht. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche von anderen Mitgliedern innerhalb der Formate oder Gruppen offengelegten Informationen vertraulich zu behandeln sowie Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
13.11.2 Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Bildschirmaufnahmen durch Mitglieder ist ohne ausdrückliche Zustimmung sämtlicher Betroffener untersagt.
13.11.3 Die Agentur ist berechtigt, Formate zu Dokumentationszwecken aufzuzeichnen sowie den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Auf eine beabsichtigte Aufzeichnung wird vorab hingewiesen.
13.12 Verhaltenspflichten der Mitglieder
13.12.1 Zweck der Mitgliedschaft ist der vertrauensvolle fachliche Austausch auf Augenhöhe sowie die wechselseitige Unterstützung der Mitglieder. Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einem Verhalten, das diesen Vertragszweck nicht beeinträchtigt.
13.12.2 Untersagt ist insbesondere:
- a) beleidigendes, herabwürdigendes, diskriminierendes, bedrohendes oder belästigendes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Gästen oder Mitarbeitern der Agentur;
- b) die Verbreitung rechtswidriger, ehrenrühriger oder wahrheitswidriger Inhalte;
- c) die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Weitergabe oder Veröffentlichung von Inhalten entgegen den Punkten 13.10 und 13.11;
- d) unaufgeforderte Werbung, Verkaufsansprachen sowie das systematische Ansprechen anderer Mitglieder zu eigenen kommerziellen Zwecken außerhalb der hierfür vorgesehenen Formate;
- e) die Abwerbung von Mitgliedern, Kunden oder Vertragspartnern der Agentur zugunsten konkurrierender Angebote während aufrechter Mitgliedschaft;
- f) die wiederholte Nichteinhaltung verbindlich übernommener Zusagen gegenüber anderen Mitgliedern, insbesondere im Rahmen der wechselseitigen Unterstützung bei Veranstaltungen;
- g) die erhebliche Überschreitung vorgegebener Zeitrahmen in gemeinsamen Formaten sowie ein Redeverhalten, das anderen Teilnehmern die Möglichkeit zur Beteiligung entzieht;
- h) Verstöße gegen die jeweils geltenden Community-Regeln der Agentur.
13.12.3 Die Aufzählung in Punkt 13.12.2 ist demonstrativ. Untersagt ist darüber hinaus jedes Verhalten, welches den in Punkt 13.12.1 genannten Vertragszweck erheblich beeinträchtigt.
13.12.4 Die Agentur ist berechtigt, ergänzende Community-Regeln zu erlassen sowie anzupassen. Diese werden den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gegeben und bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Punkt 1.4 findet sinngemäß Anwendung.
13.13 Virtuelles Hausrecht, Maßnahmen bei Pflichtverletzungen
13.13.1 Die Agentur übt innerhalb sämtlicher Formate, Gruppen sowie Plattformen der Mitgliedschaft das virtuelle Hausrecht aus.
13.13.2 Bei Verstößen gegen Punkt 13.12 ist die Agentur berechtigt, folgende Maßnahmen zu setzen:
- a) Hinweis auf das beanstandete Verhalten unter Aufforderung zur Unterlassung;
- b) im Falle eines weiteren Verstoßes schriftliche Abmahnung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen;
- c) im Falle eines weiteren Verstoßes nach erfolgter Abmahnung Durchführung eines klärenden Gespräches zwischen dem Mitglied sowie der Agentur unter Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme;
- d) Ausschluss von der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, sofern das Gespräch gemäß lit. c nicht innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist von zumindest 14 Tagen zustande kommt oder das beanstandete Verhalten danach fortgesetzt wird.
13.13.3 Die Agentur ist berechtigt, anstelle des Ausschlusses als gelinderes Mittel den Zugang zu einzelnen Formaten oder Gruppen befristet einzuschränken.
13.13.4 Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne vorangehenden Hinweis sowie ohne Abmahnung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Agentur unzumutbar macht. Ein solcher liegt insbesondere in den Fällen des Punktes 13.12.2 lit. a bis e sowie bei Zahlungsverzug trotz Mahnung vor.
13.13.5 Hinweise, Abmahnungen sowie die Erklärung des Ausschlusses können rechtswirksam mittels E-Mail an die zuletzt vom Mitglied bekannt gegebene Adresse erfolgen.
13.14 Rechtsfolgen des Ausschlusses
13.14.1 Mit Wirksamwerden des Ausschlusses erlöschen sämtliche Zugangsberechtigungen sowie Nutzungsrechte des Mitglieds mit sofortiger Wirkung.
13.14.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte besteht nicht, da der Ausschluss auf einem vom Mitglied zu vertretenden Grund beruht. Noch offene Entgelte für die laufende Vertragsperiode bleiben ungeachtet des Ausschlusses zur Zahlung fällig.
13.14.3 Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben unberührt.
13.14.4 Die Verpflichtungen gemäß den Punkten 13.10 und 13.11 bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
13.15 Unentgeltliche Formate
13.15.1 Auf die Teilnahme an unentgeltlichen Formaten, insbesondere Netzwerktreffen, Schmiede-Anwärter-Gruppe sowie Testphase, finden die Punkte 13.10 bis 13.13 sinngemäß Anwendung.
13.15.2 Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Agentur ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit sowie ohne Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
14. Anzuwendendes Recht
14.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15.3 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
